Barrierefreiheit.
Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) — Standard EN 301 549 / WCAG 2.1 Level AA.
Unser Bekenntnis
Wir sind bestrebt, diese Website und den Anmelde- bzw. Buchungsprozess für alle Menschen zugänglich zu machen — unabhängig von Behinderung, Alter oder eingesetzter Technologie. Grundlage ist das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Verbindung mit der Norm EN 301 549 bzw. den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit WCAG 2.1 Level AA teilweise vereinbar. „Teilweise vereinbar“ bedeutet, dass einzelne Inhalte die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllen. Die bekannten Einschränkungen sind unten aufgeführt; sie werden laufend behoben.
Bekannte, noch nicht barrierefreie Inhalte
- Einzelne Formulare im Anmeldeprozess verknüpfen Fehlermeldungen noch nicht durchgängig programmatisch mit dem betroffenen Eingabefeld (WCAG 3.3.1 / 3.3.3).
- Vereinzelt fehlen Textalternativen für Grafiken bzw. sind rein dekorative Grafiken noch nicht durchgängig als solche ausgezeichnet (WCAG 1.1.1).
- Farbkontraste einzelner sekundärer Textelemente werden derzeit noch überprüft (WCAG 1.4.3).
- Stark animierte Bereiche (Startseiten-Hero) respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“; einzelne dekorative Effekte werden noch nachgezogen (WCAG 2.3.3).
Ein sichtbarer Tastatur-Fokus, eine Sprungmarke zum Hauptinhalt sowie die vollständige Bedienbarkeit per Tastatur sind umgesetzt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11. Juli 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung des Betreibers (technische Prüfung der Seiten und des Anmeldeprozesses). Die Erklärung wird laufend aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen oder Sie benötigen Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Form? Melden Sie sich bei uns — wir antworten so rasch wie möglich:
Beschwerdeverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für Dienstleistungen nach dem BaFG ist dies in Österreich das Sozialministeriumservice.